1. Grundsätzlich wird der*die Teilnehmer*in Vertragspartner der IFAMT GmbH. Wenn die Anmeldung durch Dritte, beispielsweise den Arbeitgeber, erfolgt, wird dieser und nicht der*die Teilnehmer*in Vertragspartner.
2. Die IFAMT GmbH haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten*innen vermittelten Lehrinhalte.
3. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referenten*innen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von der GmbH zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem*der Teilnehmer*in nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem*der Teilnehmer*in bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patient*innen, Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.
4. Absagen und oder Umbuchungen bedürfen der Schriftform und müssen bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn bei der IFAMT GmbH eingehen. Sagt ein*e Teilnehmer*in ein Seminar bis zu diesem Zeitpunkt ab, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Nach Ablauf der Absagefrist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Seminargebühren. Noch nicht gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall trotz Absage – unter Abzug eventuell bereits vorgeleisteter Anzahlungen – insgesamt sofort fällig, es sei denn, der*die Teilnehmer*in kann nachweisen, dass der IFAMT GmbH durch die Absage kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Besteht ein Seminar aus Modulen, die von dem*der Teilnehmer*in individuell gebucht werden können, ist die einmalige Verlegung bzw. Umbuchung eines Moduls kostenlos. Für jede weitere Umbuchung oder Absage entsteht eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro je Umbuchung/Absage, die sofort fällig wird. Wenn als Zahlungsart "Lastschriftverfahren" gewählt wird, ist eine ausreichende Kontodeckung von Seiten der Teilnehmer*in bzw. der Vertragspartner*in zu gewährleisten. Die Kosten eines eventuellen Rücklastschriftverfahrens zzgl. 10€ Bearbeitungsgebühr trägt der*die Teilnehmer*in bzw. der*die Vertragspartner*in.
5. Der*die Teilnehmer*in bzw. der*die Vertragspartner*in verpflichtet sich zur Zahlung der Seminarkosten. Die Seminarkosten sind bis vier Wochen vor Seminarbeginn zu zahlen. Bei Seminaren mit einem Preis von mehr als 1.000,00 Euro kann eine Ratenzahlung individuell nach Rücksprache mit der IFAMT GmbH schriftlich vereinbart werden.
6. Unterricht, der von einem*einer Teilnehmer*in wegen Krankheit oder aus anderen Gründen aus dessen Sphäre nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet oder durch die IFAMT GmbH nachgeleistet. Versäumter Unterricht wird auf der Teilnahmebestätigung vermerkt.
7. Ein Kursplatz gilt als bestätigt, wenna) eine verbindliche Anmeldung vorliegt,b) die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind,c) dem*der Teilnehmer*in eine Anmeldebestätigung vorliegt.Sollte eine verbindliche Bestätigung von der IFAMT GmbH nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung vorliegen, hat sich der*die Teilnehmer*in durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn*sie ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er*sie sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.
8. Alle Teilnehmer*innen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die die Teilnehmer*innen an Patient*innen oder an anderen Teilnehmer*innen vornehmen, handeln die Teilnehmer*innen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Dozenten*innen und gegen die IFAMT GmbH sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben oder Gesundheit. Fügen Teilnehmer*innen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt deren Haftung gegenüber dem jeweiligen Dritten unberührt.
9. Sollte die IFAMT GmbH Teilnehmer*innen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet sie nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen/Hotels. Vertragliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Hotel sind eigenständig von Kursteilnehmer*innen vorzunehmen.
10. Wir respektieren die Privatsphäre unserer Teilnehmer*innen und betrachten den Schutz und die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten daher als hohes Gut. Die IFAMT GmbH nutzt im Rahmen der Verwaltung und Rechnungslegung die Dienste von IDOCO.
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